Pard NV007A Testgeräte oder Kundenretouren
Beschreibung
aufgehtsfreun.de Nachtsichtgerät "ARBER"
oder bekannt als Modell NV007A mit 12 oder 16mm Brennweite.
Mit Infrarotstrahler 850nm oder als Version ohne Infrarotstrahler.
Es handelt sich hier um Testgeräte oder Geräte aus Kundenretouren.
Diese sind voll funktionsfähig und werden als "Gebrauchtgeräte" mit 1 Jahr Gewährleistung verkauft.
Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns vor dem Kauf kontaktieren und mit uns absprechen, ob Ihre Wunschkonfiguration verfügbar ist. Ansonsten erhalten Sie ein Gerät nach Verfügbarkeit.
Lieferumfang:
- Gerät PARD NV007A 850nm
- Adapter nach Wahl (42mm - 45mm - 48mm)
- Schnellverschluss-Schraube
- Ladegerät XTAR VC2
- 3 Akkus 18650
- Gummischaftkappe schwarz
- Pirschlampe
freigegeben für:
.22(alle) + .222. + .223 + 5,6x50Mag. + 5,6x52 + 5,6x57 + .243 + .270 + 6,5x55 + 6,5x57 + 6,5x65 + 6,5x68 + 7x57 + 7x64 + 7x65 +.308Win + .30-06 + 8x57 + 9,3x62.
Dieses Nachtsichtaufsatzgerät kann eigenständig oder im Zusammenwirken z. B. mit Sport- und Beobachtungsoptiken, Videokameras etc. verwendet werden und verfügt über kein Absehen oder sonstige Markierungen zum Anvisieren eines Ziels und auch über keine direkte Montageeinrichtung für Schusswaffen. Die Geräte werden mittels diverser Adapter mit dem Okular der Sportoptik etc. verbunden. Das Waffengesetz ist für derartige Geräte unbeachtlich und findet insbesondere für den Erwerb und den Besitz keine Anwendung. Die waffenrechtlichen Verbote greifen bei diesen Geräten erst dann, wenn durch eine Verwendung von Adaptern oder sonstigen Montagen die Nachtsichtaufsätze mit einer Zieloptik, z. B. einem Zielfernrohr oder einem anderen Zielhilfsmittel zusammengefügt werden. Erst dadurch werden dann die für Schusswaffen bestimmten Vorrichtungen geschaffen / hergestellt, die technisch und funktional einem verbotenen Nachtzielgerät entsprechen. Gleiches gilt, wenn solche Geräte unmittelbar auf eine Schusswaffe montiert werden, um zusammen mit einem Zielfernrohr oder einem anderen Zielhilfsmittel verwendet zu werden. Für Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes ist für jagdliche Zwecke fortan der Umgang mit Nachtsicht-Aufsätzen gemäß der Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 statthaft.
Solche Nachtsichtaufsätze dürfen vom vorgenannten Personenkreis fortan -dem generellen waffenrechtlichen Verbot zuwider- zu jagdlichen Zwecken auch unmittelbar zusammen mit Zielfernrohren oder andern Zielhilfsmitteln verwendet werden. Die Geräte dürfen jedoch –anders als bei Sportoptiken- in Verbindung mit Schusswaffen über keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels wie z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen etc. verfügen. In den Bundesländern BW, BB, HE, MV, RP, SL, SN sind Nachtsichtaufsatzgeräte ohne Genehmigung für die Schwarzwildjagd erlaubt! Wie weit dieses Gerät in Ihrem Bundesland erlaubt ist, fragen Sie bitte bei Ihrer unteren Jagdbehörde nach!
In Bayern kann die untere Jagdbehörde dieses sachliche Verbot durch Einzelanordnung aus besonderen Gründen für die Bejagung von Schwarzwild einschränken (künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles oder Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd zu verwenden). Aufgrund der akuten Gefahr, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) von Osteuropa nach Deutschland hin ausbreitet, ist in ganz Bayern bei Vorkommen von Schwarzwild von einem Vorliegen besonderer Gründe für eine Einschränkung des jagdrechtlichen Verbots auszugehen. Einzelanordnungen können auch als Allgemeinverfügung erlassen werden. Davon haben bereits sehr viele Landkreise Gebrauch gemacht. Wir verkaufen dieses Gerät ausdrücklich für die Verwendung an Freizeitoptiken. Fragen Sie bei Ihrer unteren Jagdbehörde nach, ob Sie dieses Gerät an Ihr Zielfernrohr montieren dürfen!