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Pard NV007V

435,00 €
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Produktdatenblatt

Beschreibung

Das Nachfolgemodell vom NV007A ist nicht nur von den Abmessungen, sondern auch von der Bedienung

fast identisch.

Erhältlich mit 12mm oder 16mm Brennweite und dem unsichtbaren Infrarotstrahler 940nm. Dieser ist für das Wild absolut unsichtbar! Die Tasten sind absolut lautlos. Die Fokussierung erfolgt wieder über die Walze (Mitteltrieb) unten im Gehäuse und kann mit 2 Fingern einfach bedient werden. Es eignet sich auch hervorragend für die Beobachtung von Wild ohne Zieloptik!


  • Sensor: Full HD 1920 x 1080
  • Bildschirm: 1024x768 Pixel OLED
  • Videos: 1920x1080
  • Akku: Typ 18650
  • Akkulaufzeit: 3 Stunden
  • Abmessungen: 135 x 56 x 100 mm
  • Gewicht: 250g (ohne Akku)
  • Kaliber (E0) 4000 Joule


Lieferumfang:

  • Gerät PARD NV007V 940nm
  • Adapter nach Wahl (40,3mm - 42mm - 45mm - 48mm)
  • Schnellverschluss-Schraube
  • Ladegerät XTAR VC2
  • 3 Akkus 18650
  • Gummischaftkappe schwarz
  • Pirschlampe


freigegeben für:

.22(alle) + .222. + .223 + 5,6x50Mag. + 5,6x52 + 5,6x57 + .243 + .270 + 6,5x55 + 6,5x57 + 6,5x65 + 6,5x68 + 7x57 + 7x64 + 7x65 +.308Win + .30-06 + 8x57 + 9,3x62.


Ein würdiger Nachfolger des bewährten NV00A mit gut zu bedienenden, lautlosen Tasten. Die Gen2 hat jetzt

eine Einschaltverzögerung und ist damit sehr sicher! Der IR- Strahler mit 940nm Wellenlänge reicht bis 120m

und ist komplett unsichtbar. Es ist um 3cm länger als das NV007S, dafür können Sie im Sommer unsere

Gummischaftkappe zum Ausgleichen verwenden. Für diesen Preis ist es eine tolle Alternative zum NV007SP!

Dieses Nachtsichtaufsatzgerät kann eigenständig oder im Zusammenwirken z. B. mit Sport- und Beobachtungsoptiken, Videokameras etc. verwendet werden und verfügt über kein Absehen oder sonstige Markierungen zum Anvisieren eines Ziels und auch über keine direkte Montageeinrichtung für Schusswaffen. Die Geräte werden mittels diverser Adapter mit dem Okular der Sportoptik etc. verbunden. Das Waffengesetz ist für derartige Geräte unbeachtlich und findet insbesondere für den Erwerb und den Besitz keine Anwendung. Die waffenrechtlichen Verbote greifen bei diesen Geräten erst dann, wenn durch eine Verwendung von Adaptern oder sonstigen Montagen die Nachtsichtaufsätze mit einer Zieloptik, z. B. einem Zielfernrohr oder einem anderen Zielhilfsmittel zusammengefügt werden. Erst dadurch werden dann die für Schusswaffen bestimmten Vorrichtungen geschaffen / hergestellt, die technisch und funktional einem verbotenen Nachtzielgerät entsprechen. Gleiches gilt, wenn solche Geräte unmittelbar auf eine Schusswaffe montiert werden, um zusammen mit einem Zielfernrohr oder einem anderen Zielhilfsmittel verwendet zu werden. Für Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes ist für jagdliche Zwecke fortan der Umgang mit Nachtsicht-Aufsätzen gemäß der Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 statthaft.

Solche Nachtsichtaufsätze dürfen vom vorgenannten Personenkreis fortan -dem generellen waffenrechtlichen Verbot zuwider- zu jagdlichen Zwecken auch unmittelbar zusammen mit Zielfernrohren oder andern Zielhilfsmitteln verwendet werden. Die Geräte dürfen jedoch –anders als bei Sportoptiken- in Verbindung mit Schusswaffen über keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels wie z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen etc. verfügen. In den Bundesländern BW, BB, HE, MV, RP, SL, SN sind Nachtsichtaufsatzgeräte ohne Genehmigung für die Schwarzwildjagd erlaubt! Wie weit dieses Gerät in Ihrem Bundesland erlaubt ist, fragen Sie bitte bei Ihrer unteren Jagdbehörde nach!

In Bayern kann die untere Jagdbehörde dieses sachliche Verbot durch Einzelanordnung aus besonderen Gründen für die Bejagung von Schwarzwild einschränken (künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles oder Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd zu verwenden). Aufgrund der akuten Gefahr, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) von Osteuropa nach Deutschland hin ausbreitet, ist in ganz Bayern bei Vorkommen von Schwarzwild von einem Vorliegen besonderer Gründe für eine Einschränkung des jagdrechtlichen Verbots auszugehen. Einzelanordnungen können auch als Allgemeinverfügung erlassen werden. Davon haben bereits sehr viele Landkreise Gebrauch gemacht. Wir verkaufen dieses Gerät ausdrücklich für die Verwendung an Freizeitoptiken. Fragen Sie bei Ihrer unteren Jagdbehörde nach, ob Sie dieses Gerät an Ihr Zielfernrohr montieren dürfen!